Nach der Sachverständigenordnung ist ein Sachverständiger allen Auftraggeber/innen zur Erstattung von Gutachten und die Erbringung von anderen Sachverständigenleistungen, wie z.B. Beratung, Mediation, außergerichtliche Schlichtungsverfahren -ADR-, Kontroll- und Prüftätigkeiten, verpflichtet.
Zu den Auftraggebern gehören u.a. staatliche Institutionen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc.), Unternehmen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Versicherungen, Firmen, Selbstständige, Gründer (Existenzgründer, etc.) und Privatpersonen.
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