Nach der Sachverständigenordnung ist ein IHK-Sachverständiger allen
Auftraggeber/innen zur Erstattung von Gutachten und die Erbringung von anderen
Sachverständigenleistungen, wie z.B. Beratung, Mediation, außergerichtliche
Schlichtungsverfahren -ADR-, Kontroll- und Prüftätigkeiten, verpflichtet.
Zu den Auftraggebern gehören u.a. staatliche Institutionen (Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc.), Unternehmen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Versicherungen, Firmen, Selbstständige, Gründer (Existenzgründer, etc.) und Privatpersonen.