Sachverständige arbeiten unabhängig und unparteiisch. Dritte, denen ein Gutachten eines Sachverständigen vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Zudem stärkt ein Sachverständigengutachten den Ruf des Auftraggebers: Der Auftraggeber steht nicht in Verdacht, sich auf ein unvertretbares und parteiisches Gutachten zu verlassen.
Sachverständige erstellen nicht nur Gutachten, die eine Tatsache feststellen und/oder Ursachen ermitteln, sondern Sachverständige analysieren, bewerten und beraten auch.
Themenbereiche, wo Sachverständigenleistungen erbracht wurden (Beispiele):
Bewertung aller Geld- und Kapitalanlagen (wie z.B. mündelsichere Anlagen, Aktien, Investmentfonds, Anlagefonds, Schiffsfond, u.v.m.), Finanzierungen von Steuersparmodelle, Leasinggeschäfte, Finanzplanung, Finanz- und Vermögensberatung sowie dessen Vertriebsformen, Kapitallebens- und Rentenversicherung, Bausparen, Immobilien als Kapitalanlage, Unternehmensfinanzierungen, Förderprogramme, Franchise-Finanzierungen, Existenzgründungsfinanzierungen, Finanzmathematik, Kredite / Darlehen, Überprüfungen - Bewertungen - Analysen von Beratungsleistungen von Finanz-, Unternehmens- oder Bankberatern – Finanzdienstleistungen, Widerruf bei Kredit-/Darlehensverträge, Vorfälligkeitsberechnungen, Bankkalkulation(en), Rating, Zinsfeststellungen, Zinsberechnungen, Überprüfungen von Berechnungen der Banken und Sparkassen wie z.B. Prämienzinsen, Prämiensparvertrag, Kontoführungsentgelte (Kontoführungsgebühren), Kontokorrent- und Überziehungszinsen, ... ... ... ...
... ... ... ... und vieles mehr.