Klaus Lockemann

Ö.b.u.v. Sachverständiger für Finanzierungen, Finanzplanung


Sachverständige arbeiten unabhängig und unparteiisch. Dritte, denen ein Gutachten eines Sachverständigen vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Zudem stärkt ein Sachverständigengutachten den Ruf des Auftraggebers: Der Auftraggeber steht nicht in Verdacht, sich auf ein unvertretbares und parteiisches Gutachten zu verlassen.

Sachverständige erstellen nicht nur Gutachten, die eine Tatsache feststellen und/oder Ursachen ermitteln, sondern Sachverständige analysieren, bewerten und beraten auch. 

Themenbereiche, wo Sachverständigenleistungen erbracht wurden (Beispiele):

Bewertung aller Geld- und Kapitalanlagen (wie z.B. mündelsichere Anlagen, Aktien, Investmentfonds, Anlagefonds, Schiffsfond, u.v.m.), Finanzierungen von Steuersparmodelle, Leasinggeschäfte, Finanzplanung, Finanz- und Vermögensberatung sowie dessen Vertriebsformen, Kapitallebens- und Rentenversicherung, Bausparen, Immobilien als Kapitalanlage, Unternehmensfinanzierungen, Förderprogramme, Franchise-Finanzierungen, Existenzgründungsfinanzierungen, Finanzmathematik, Kredite / Darlehen, Überprüfungen - Bewertungen - Analysen von Beratungsleistungen von Finanz-, Unternehmens- oder Bankberatern – Finanzdienstleistungen, Widerruf bei Kredit-/Darlehensverträge, Vorfälligkeitsberechnungen, Bankkalkulation(en), Rating, Zinsfeststellungen, Zinsberechnungen, Überprüfungen von Berechnungen der Banken und Sparkassen wie z.B. Prämienzinsen, Prämiensparvertrag, Kontoführungsentgelte (Kontoführungsgebühren), Kontokorrent- und Überziehungszinsen, ... ... ... ...

... ... ... ... und vieles mehr.